Unter 18? Muttizettel Nicht Vergessen!


Kategorie: Musikschutzgebiet-Festival
geschrieben von: Musikschutzgebiet-Festival geschrieben am: 26.05.2015 um: 09:38 Uhr

Du bist noch nicht 18? Hier erfährtst Du, wie lange Du auf dem Musikschutzgebiet bleiben darfst.

Da viele unserer Besucher die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, nehmen wir die Themen Jugendschutz und Sicherheit für Jugendliche auf dem Musikschutzgebiet-Festival sehr ernst. Darum solltest Du, wenn Du das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, die folgenden Informationen sorgfältig durchlesen - am besten gemeinsam mit deinen Eltern.

Grundsätzlich gilt
Kinder unter 14 Jahren dürfen das Musikschutzgebiet-Festival nur in Begleitung ihrer Eltern besuchen. Dies gilt auch für die Übernachtung auf dem Campingplatz. Ohne eine Begleitung müssen Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren das Festival um 22 Uhr und Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren um 24 Uhr verlassen. Jugendliche über 16 Jahre dürfen sich bis 0 Uhr auf dem Festival aufhalten. ABER...bitte weiterlesen!

Erziehungsbeauftragung
Es ist jedoch möglich eine Übertragung der Personenfürsorge zu vereinbaren. Diese Übertragung an eine andere Person über 18 Jahren, eine so genannte erziehungsbeauftragte Person, erfolgt mit diesem Formular. So ist es möglich, Jugendlichen den Zutritt zum Festival über das gesamte Wochenende zu ermöglichen. Das Formular mussmit Kopie des Personalausweises der Eltern/Vormund bei der Bändchenvergabe vorgezeigt und abgegeben werden. WICHTIG: die Jugendlichen müssen ein weiteres von den Eltern und der Erziehungsbeauftragten Person ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit einer Kopie des Ausweises der Eltern und dem eigenen Kinderausweis/ Personalausweis immer bei sich tragen. Heißt: jeder unter 18 Jährige braucht zweimal das unterschriebene Formular und zweimal die Ausweiskopie der Eltern. Alle oben genannten Vorschriften gelten sowohl für den Besuch des Festivalgeländes als auch die Übernachtung auf dem Campingplatz.

Noch einmal: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ab 22 Uhr und Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ab 0 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person auf dem Festivalgelände anwesend sein.

HIER GEHT'S ZUM FORMULAR FÜR DEN MUTTIZETTEL 

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