Open Air: Jugendschutz


Kategorie: Open Air Binzwangen
geschrieben von: Open Air Binzwangen geschrieben am: 17.06.2011 um: 13:06 Uhr

Weil auch uns der Jugendschutz am Herzen liegt und wir aber gleichzeitig den Jüngeren den Besuch des Open Airs ebenfalls ermöglichen möchten, bitten wir um Beachtung der Jugendschutz-Regelungen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Einlassregelung für Unter-18-Jährige: Sie bekommen nur Zutritt zum Festgelände, wenn sie an der Kasse einen ausgefüllten Party Pass (Download) zusammen mit ihrem Ausweis vorzeigen. Der Party Pass wird zusammen mit 20,- Eur; Pfand einbehalten und kann bis 00.00 Uhr bei Verlassen des Festgeländes zusammen mit den 20,- Eur; Pfand zurückerstattet werden. Wird der Party Pass nicht rechtzeitig abgeholt, wird er der Ortspolizeibehörde übergeben und es folgt ein Gespräch mit den Eltern und der Polizei.

Wir bitten alle Besucher unter 18 Jahren dies unbedingt zu beachten um allen einen möglichst stressfreies Open Air zu ermöglichen!

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