Vom Sinn Des Demonstrierens


Kategorie: Hanfparade
geschrieben von: Hanfparade geschrieben am: 02.03.2012 um: 07:12 Uhr

Demonstration Class - Bild einer demonstrierenden Gruppe mit FlaggeMit anderen Menschen in der Öffentlichkeit zu demonstrieren ist in Deutschland ein Grundrecht, das in Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung des Demonstrationsrechtes (Freiheit der kollektiven Meinungskundgabe) in Bezug auf den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung wurde vom Bundesverfassungsgericht mehrfach in Urteilen hervorgehoben. Seine Bedeutung liegt für die Richter insbesondere darin, dass es jenen die Möglichkeit zur Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit verschaffe, denen der Zugang zu den Medien versperrt ist. Die Versammlungsfreiheit genießt gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit einen gesteigerten Schutz, weil sie wesentliches Element des Minderheitenschutzes ist.

Mag es auch Jahrzehnte dauern, bis die herrschende Gesellschaftsschicht vom Anliegen einer benachteiligten Gruppe überzeugt werden kann - Demonstranten haben schon viel bewegt: Bis die Schweizer Männer ihren Frauen mit der Einführung des Frauenstimmrechtes im Jahr 1971 an der Urne die gleichen Rechte einräumten, die sie selbst seit 1848 genossen, wurde für diese Forderung Jahrzehnte demonstriert. Seit 1969 demonstrierten Lesben und Schwule in New York und in den folgenden Jahren auf der ganzen Welt alljährlich am Christopher Street Day für ihre Rechte sowie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Erst 1992 strich dann die Weltgesundheitsorganisation "Homosexualität" aus der Liste der Krankheiten.

Zeitgenössische Darstellung der Frauenreformen in England 1819 (Postkartenmotiv, Sprecherinnen vor einer Versammlung)

Manchmal geht es aber auch schneller. So organisierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit 2006 in verschiedenen Städten in Deutschland Demonstrationen, um auf die Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung aufmerksam zu machen. Die Demonstrationen lösten eine intensive politische Diskussion und eine Massenklage aus. Dieser öffentliche Protest trug nur vier Jahre später Früchte. Am 2. März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig. Neuestes Beispiel sind die Demonstrationen gegen das "Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen" (ACTA) in diversen Ländern Europas. Die Proteste zwangen Parlamentarier und Minister den Text des Abkommens (in vielen Fällen erstmals) genauer zu studieren. Seine Ratifizierung wurde erst einmal auf Eis gelegt.

Seit 1997 findet in Berlin alljährlich im August die Hanfparade statt. Die Hanfparade tritt für die Legalisierung von Cannabis ein. Die Teilnehmer wollen dabei unter anderem gefährliche Machenschaften zwischen Prohibitionisten und der Pharmaindustrie aufzeigen. Denn einer der gewichtigsten Gegner einer generellen Legalisierung ist die Pharmaindustrie, die Cannabis in Form von teuren Medikamenten exklusiv selbst vermarkten will. Die den globalen Pharmamarkt "kontrollierende" handvoll Unternehmen wittert im Medizinalhanf gute Gewinnaussichten. So hat beispielsweise im Februar des letzten Jahres GW Pharmaceuticals die Rechte an der Entwicklung und Vermarktung von Sativex bei Krebsschmerzen in den USA an die japanische Firma Otsuka Pharmaceutical verkauft. Otsuka zahlte GW eine Lizenzgebühr von 18 Millionen US-Dollar und wird noch bis zu 273 Millionen US-Dollar an weiteren Gebühren zahlen.

Die Hanfparade wehrt sich gegen die exklusiven Vermarktungsrechte von Cannabis für ein paar gewinnsüchtige Pharmakonzerne. Cannabis soll zum Wohl aller Menschen verfügbar sein und nicht nur den Aktionären der Hersteller von Pharmazeutika nutzen. Deshalb ist jeder freiheitsliebender Mensch aufgerufen, am 5. Mai 2012 am Hanftag in Berlin oder in einer anderen Stadt am Global Marijuana March teilzunehmen - und natürlich auch an der Hanfparade am 11. August 2012 in Berlin.

Foto von der Hanfparade 2011 mit bunt geschmückten DemonstrationsteilnehmerInnen und vielen Nutzhanfpflanzen

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