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Kategorie: Mittelrhein Openair
geschrieben von: Mittelrhein Openair geschrieben am: 20.07.2012 um: 09:27 Uhr

22.07. U 18 und zum MOA? - Ja, klar!

Wer noch nicht volljährig ist, ist beim MOA natürlich ebenso herzlich willkommen, wie alle Ü 18! Damit Ihr jedoch beim Besuch nicht mit dem Jugendschutz in Konflikt geratet, nutzt bitte in unserer Rubrik "INFOS" - "JUGENDLICHE U18" das Formular, lasst es von Euren Sorgeberechtigten unterschreiben und bringt es mit einer Kopie des Ausweises Eurer Eltern mit, damit Ihr das MOA nicht schon frühzeitiger als gewollt verlassen müsst!

Das U18-Formular gilt lt. Ordnungsamt für 16/17-Jährige mit volljähriger und sorgeberechtigter Begleitperson ohne Zeitlimit, für 14/15-Jährige mit volljähriger und sorgeberechtigter Begleitperson bis 24.00 Uhr und bis 13 Jahre bis maximal 22.00 Uhr! Wir bitten um Beachtung!

Zur Infoseite von: Mittelrhein Openair
Quelle: http://www.mittelrhein-openair.de/index.php/infos? ... mehr: Mittelrhein Open Air News