Gute Nachricht Für Fête De La Musique - Thema Gema


Kategorie: Fête de la Musique
geschrieben von: Fête de la Musique geschrieben am: 27.01.2014 um: 14:21 Uhr

Die Fête de la Musique in Berlin und in ganz Deutschland ist von der GEMA-Tarifreform NICHT betroffen, da der GEMA-Tarif U-St (Straßenfest) angewendet werden kann und dieser Tarif zum 1.1.2014 nicht "reformiert" wurde.

2013 zahlte die Berliner Fête de la Musique nach Tarif U-St eine GEMA/GVL-Gebühr in Höhe von 6.550 Eur Netto. Normalerweise wäre es mehr, aber die Firma Fête Company erhält aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Club Commission Berlin e.V. einen GEMA-Nachlass von 20%.

Vorher, bis einschließlich 2012, war die Berliner Fête de la Musique im Tarif U-VK, den es seit 2014 nicht mehr gibt. Kämen die neuen Tarife U-V oder U-K, die einer Tarifreform (für größere Läden/ Flächen = massive Erhöhung) unterliegen, zur Anwendung, müsste die Berliner Fête de la Musique 2014 (Eintritt: 0 Eur, 100.000 Besucher, Sondernachlass berücksichtigt) ca. 12.000 Eur GEMA/GVL-Gebühren zahlen.

Ein Antrag auf Erlass der GEMA-Gebühr für die Fête de la Musique in Deutschland (analog zu Frankreich) wurde von der GEMA abgelehnt.
Antrag der Fête Company auf Erlass und Antwortschreiben der GEMA

Zur Infoseite von: Fête de la Musique
Quelle: http://www.fetedelamusique.de mehr: Fête de la Musique News